Der Wunsch nach geraden Zähnen lässt sich mit herausnehmbaren, durchsichtigen, nahezu unsichtbaren oder mittels herkömmlicher festen Zahnspangen erfüllen.
Nachdem das Körperwachstum beendet ist, lässt sich die Korrektur der Zahnstellung jederzeit, die Kieferposition zueinander jedoch nur zusätzlich chirurgisch unterstützt verändern.
Von großem Vorteil der durchsichtigen, nahezu unsichtbaren, herausnehmbarer Zahnspange ist die Ästhetik, da diese Aufgrund des flexiblen Materials beim Tragen dem Gegenüber kaum auffallen. Zum Zähneputzen werden diese Zahnspangen aus dem Mund entfernt, was eine hervorragende Mundhygienefähigkeit erlaubt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ab dem 18. Lebensjahr in begründeten Ausnahmefällen eine kieferorthopädische Behandlung. Ob eine Kostenerstattung Seitens der gesetzlichen Krankenkasse bei Ihnen möglich ist, finden wir bei einem persönlichen Gespräch in meiner Praxis heraus.